Musizieren in der Wohnung ist grundsätzlich erlaubt

Berlin (dpa/tmn) · Ob Klaviergeklimper oder Blockflötenspiel: Das Musizieren in den eigenen vier Wänden ist erlaubt. Mieter sollten jedoch Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und das Instrument in den Ruhezeiten zur Seite legen.

 Ein paar Übungen auf der Blockflöte: Auch außerhalb der Ruhezeiten sollte nicht länger als zwei bis drei Stunden am Tag musiziert werden. Foto:Jens Büttner

Ein paar Übungen auf der Blockflöte: Auch außerhalb der Ruhezeiten sollte nicht länger als zwei bis drei Stunden am Tag musiziert werden. Foto:Jens Büttner

Mieter dürfen in ihrer Wohnung grundsätzlich Musik machen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Der Vermieter kann das nicht generell verbieten. Da jedoch andere Mieter einen Anspruch darauf haben, nicht übermäßig belästigt zu werden, ist das Musizieren während der Ruhezeiten verboten. Die üblichen Ruhezeiten sind mittags von 13.00 bis 15.00 Uhr und nachts von 22.00 bis 7.00 Uhr. Doch selbst außerhalb der Ruhezeiten gilt das Rücksichtnahmegebot: So sollte nicht länger als zwei bis drei Stunden am Tag musiziert werden.

Abweichend von den genannten Ruhezeiten kann der Vermieter im Mietvertrag oder in einer Hausordnung aber auch andere Zeiten bestimmen, in denen das Musizieren verboten ist. Ein absolutes Verbot ist in der Regel jedoch unwirksam. Das gilt nur dann, wenn das Verbot bei Vertragsschluss individuell mit dem Mieter vereinbart wird und dieser gegenüber den anderen Bewohnern des Hauses nicht benachteiligt wird.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort