Nachbargrundstück nicht betreten

"Einfach so" dürfen Nachbargrundstücke auch bei anstehenden Bauarbeiten nicht betreten werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

In dem aktuellen Fall stritten zwei Nachbarn über Renovierungsarbeiten an einem Giebeldach. Der BGH stellte klar, dass die Arbeiten nach Umfang, Art, Dauer und Beginn genau angekündigt werden müssten. Zudem seien nicht alle Arbeiten zu dulden, sondern nur Bau- und Instandsetzungsarbeiten - nicht solche, die nur die "Verschönerung" des Gebäudes betreffen. (AZ: V ZR 49/12) wbü
Gitarrenunterricht kann unzumutbar sein


Wer als Mieter dreimal pro Woche bis zu zwölf Kinder auf der Gitarre unterrichtet, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das stellte der Bundesgerichtshof klar. Zwar könne der Vermieter nach Treu und Glauben verpflichtet sein, eine Erlaubnis "zur teilgewerblichen Nutzung zu erteilen". Allerdings dürften davon keine weitergehenden Einwirkungen auf Mitmieter ausgehen als bei üblicher Nutzung. (AZ: VIII ZR 213/12) wbü

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