Nachbarin muss Seilbahn auf Kinderspielplatz dulden

Koblenz (dpa/tmn) · Rrrruuuuuuumssss! Eine Seilbahn für Kinder kann laut sein. Hinnehmen müssen das Anwohner trotzdem. Lärm, der von einem Kinderspielplatz ausgeht, stellt keine schädliche Umwelteinwirkung dar, so ein Gerichtsurteil.

 Kinder dürfen Lärm machen. Egal ob mit einem Einkaufswagen oder anderen Spielgeräten. Foto: Jens Kalaene

Kinder dürfen Lärm machen. Egal ob mit einem Einkaufswagen oder anderen Spielgeräten. Foto: Jens Kalaene

Wo Kinder spielen, da ist auch Lärm. Wer in der Nähe eines Kinderspielplatzes wohnt, muss sich in aller Regel damit abfinden. Dies gilt auch für Krach, der von der Nutzung einer Spielseilbahn ausgeht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden (Az.: 8 A 10301/12.OVG), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.

In dem verhandelten Fall hatte sich eine Nachbarin an dem Lärm gestört, der vom nahe gelegenen Kinderspielplatz ausging. Besonders die Seilbahn, die rund zehn Meter von ihrem Balkon entfernt stand, störte sie. Die Frau klagte gegen die Gemeinde: Sie hielt die mit der Benutzung der Seilbahn verbundenen Geräusche für unzumutbar und verlangte, das Spielgerät entfernen zu lassen.

Das lehnten die Richter ab. Die Frau müsse den Lärm dulden. Geräusche, die von Kindern auf Spielplätzen hervorgerufen werden, stellten nach dem Willen des Gesetzgebers in der Regel keine schädlichen Umwelteinwirkungen dar. Die Gemeinde habe sich mit der Wahl des Standorts der Seilbahn außerdem nicht rücksichtslos gegenüber der Frau verhalten. Durch die Beschränkung der Nutzungszeiten auf 8.00 bis 22.00 Uhr und des Benutzerkreises (Kinder bis 14 Jahre) habe sie den Belangen der Anwohner Rechnung getragen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort