Nachmessen lohnt: Wohnfläche oft falsch angegeben

Berlin (dpa/tmn) · Ein Quadratmeter auf dem Papier entspricht oft nicht einem Quadratmeter auf dem Parkett. Beim Ausmessen der Wohnfläche zeigt der Zollstock häufig etwas ganz anderes, als im Mietvertrag steht. Müssen Mieter sich das bieten lassen?

Die Wohnfläche im Mietvertrag stimmt oft nicht - nachmessen lohnt sich daher. Weicht die Angabe um mehr als zehn Prozent von der tatsächlichen Fläche ab, dürfen Betroffene die Miete kürzen. Darauf weist die Zeitschrift „finanztest“ hin (Ausgabe 10/2012). In etwa zwei von drei Fällen stellen Experten den Angaben zufolge eine Abweichung von mehr als einem Quadratmeter fest.

Mieter suchen in solchen Fällen am besten zunächst das Gespräch mit dem Vermieter. Falls sie sich so nicht auf eine Mietminderung einigen können, sollte ein Experte die Wohnung vermessen. Erst dann sollten Betroffene die Miete kürzen - falls die Abweichung mehr als zehn Prozent beträgt.

Beim Ausmessen ist zu beachten, dass einige Räume nur anteilig oder gar nicht in die Wohnfläche hineingerechnet werden, erläutern die Experten der Stiftung Warentest in der Zeitschrift. So werden Kellerräume, Waschküchen, Garagen und Abstellräume außerhalb der Wohnung nicht mitgezählt, Abstellräume innerhalb der Wohnung hingegen schon. Neben den Wohnräumen sind auch WC, Küche und Bad zu berücksichtigen.

Ein Wintergarten zählt er nur zur Hälfte, wenn er unbeheizt ist - beheizt zählt er ganz. Für Balkone und Terrassen räumt die Wohnflächenverordnung einen Ermessungsspielraum ein: Häufig werden sie zu 25 Prozent in die Wohnfläche eingerechnet, höchstens darf der Vermieter sie mit 50 Prozent veranschlagen.

Bei Dachschrägen gilt der Boden darunter komplett als Wohnfläche, wenn die Schräge erst in zwei Metern Höhe beginnt. Bei einer Höhe zwischen ein und zwei Metern wird die Hälfte der darunter liegenden Fläche mitgerechnet. Beginnt die Schräge weniger als einen Meter über dem Boden, darf der Raum nicht mitgezählt werden.

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