Nächtlicher Sex auf quietschender Schaukel ist Kündigungsgrund

München (dpa) · Laute Sex-Spiele in der Nacht bringen nicht nur jene um den Schlaf, die sich amüsieren, sondern oft auch die Nachbarn. Einem Mieter wurde deswegen sogar gekündigt. Zu Recht, befand nun das Amtsgericht München.

 Des einen Freud ist des andern Leid: Die Richter werteten den nächtlichen Lärm durch die Sex-Schaukel als „nicht mehr dem normalen Mietgebrauch“ entsprechend. Foto: Armin Weigel/Illustration

Des einen Freud ist des andern Leid: Die Richter werteten den nächtlichen Lärm durch die Sex-Schaukel als „nicht mehr dem normalen Mietgebrauch“ entsprechend. Foto: Armin Weigel/Illustration

Nächtliche Sex-Spiele auf einer laut quietschenden Schaukel rechtfertigen die Kündigung eines Mieters. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Freitag (22. August) veröffentlichen Urteil entschieden (Az: 417 C 17705/13).

Im vorliegenden Fall hatte ein Mann in seiner Mietwohnung ein altes Schaukelgestell mit Ketten aufgestellt und dieses nachts zu Sex-Spielen mit anderen Männern genutzt. Dies führte zu massiven Beschwerden von Nachbarn - und schließlich zur Kündigung durch die Vermieterin.

Diese sei zu Recht erfolgt, befand nun das Amtsgericht. Die von der Wohnung des Mieters ausgehenden nächtlichen Geräusche entsprächen nämlich „nicht mehr dem normalen Mietgebrauch“. Deshalb müssten sie auch weder von den Mietern noch von der Vermieterin hingenommen werden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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