Naturschutzauflagen müssen bekannt sein
Verschweigt ein Immobilienmakler einem Kaufinteressenten, dass das Objekt in einem Naturschutzgebiet liegt, muss er den Vertrag wieder rückgängig machen, wenn der Käufer die Auflagen nicht erfüllen will. Das entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht (Az.
05.12.2014
, 21:13 Uhr
: 5 U 50/12). Der Käufer hätte in diesem Gebiet weder Bäume im Garten fällen oder etwas umbauen dürfen. np