Obacht beim Bauen mit Freunden

Bauen ist eine Lebensentscheidung, die sorgsam getroffen werden sollte. Auch wer Bekannte engagiert, sollte immer auf die Vertragsform achten. Sonst ist nicht nur der Bau, sondern auch die Freundschaft in Gefahr.

Falsch gesetzte Wände, mangelhaft gegossener Beton, falsche Berechnungen, Risse in den Mauern, mangelhafte Wärmedämmung - das Haus von Klaus Wind (Name geändert) ist schon im Rohbau eine Ruine. Das Sachverständigen-Gutachten zu dem Bau liest sich wie ein Lehrbuch des Bau pfuschs. Zwei Jahre stand der Bau weitgehend still, zwei Winter lang war er ungeschützt den Elementen ausgesetzt. "Ich habe erhebliche Bedenken, ob man dieses Haus überhaupt noch sanieren kann", sagt ein Baugutachter.
Dabei hatte alles so gut angefangen. Wind hatte, so sagt er, für Planung und Bauaufsicht einen langjährigen Schulfreund beauftragt. Der hatte sich als Architekt selbstständig gemacht. Beide kannten sich seit vielen Jahren, das Projekt war entsprechend unkompliziert auf den Weg gebracht. Verträge, Ausschreibungsunterlagen, Abnahmeprotokolle. All das schien nicht nötig - bis Wind das Gefühl hatte, dass der Bau sich nicht wie geplant entwickelte. Er monierte fingerdicke Fugen zwischen den Steinen, fehlerhaft gesetzte Mauern, engagierte letztlich den Bausachverständigen, der die vorangeschrittene Katastrophe ans Licht brachte. Nun kümmern sich die Richter um die Schuldfrage - während die Ruine weiter verfällt.
Bauen mit Freunden kann leicht zum Problem werden, sagt Michael Weiskopf vom Hauseigentümer-Verband Haus & Grund. Gerade weil aus der früheren Beziehung ein besonderes Vertrauensverhältnis herrscht, nehmen es die Beteiligten mit den Formalien dann auch mal nicht so genau. Ein großes Problem, sagt Weiskopf: "Hausbau ist eine Lebensentscheidung. Dabei sollte man nie leichtfertig agieren, sondern es - auch in Geschäftsbeziehungen mit Freunden - sehr genau nehmen." Wenn Abmachungen per Handschlag getroffen werden und nicht fixiert werden, mangelt es im Streitfall an den nötigen Unterlagen. Das könne gut gehen, sagt Weiskopf, "aber wenn man nichts schriftlich geregelt hat, ist es eben auch schwierig mit der Nachweispflicht".
Das sieht auch Rainer Christ so. Er ist Geschäftsführer der Architektenkammer des Saarlandes. Wenn es Beschwerden gegen Architekten gebe, fordere die Kammer eine Stellungnahme ein. Wenn dieser aber keine Schuld einräume und ihm auch keine Planungs- oder Aufsichtsfehler nachzuweisen seien, weil es keine Verträge gibt, stehe Wort gegen Wort. Christ sieht dann nur noch die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung. Das Gericht müsse dann versuchen, zu klären, "welche Verpflichtungen der Architekt hatte, und ob es entsprechende Ausschreibungen gab".
Letztlich raten sowohl Rainer Christ und Michael Weiskopf im Zweifelsfall lieber, einen anderen Partner zu engagieren. Wer trotzdem mit Freunden ein Bauprojekt angeht, sollte umso mehr auf schriftliche Verträge und Dokumentationen pochen. Sonst ist nicht nur der Bau ruiniert, sondern zusätzlich auch noch die Freundschaft. np

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