Photovoltaikanlage ist kein "Bauwerk"

Schäden an einer Photovoltaik anlage, die auf dem Dach eines Ein- oder Mehrfamilienhauses installiert ist, verjähren - wie sonst im Kaufrecht üblich - innerhalb von zwei Jahren. Die Frist beträgt also keine fünf Jahre, wie es sonst bei Bauwerken üblich ist.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: VIII ZR 318/12). Die BGH-Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die auf dem Dach befestigten Solarpanels kein "Bauwerk" seien. Sie dienten vielmehr nur dazu, Strom zu erzeugen. np
Versorgungsleitungen gehören Gemeinschaft


Versorgungsleitungen in einem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen gehören immer zum Gemeinschaftseigentum. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (V ZR 57/12). Das gilt auch, wenn die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft etwas anderes vorsieht. Erst ab der ersten Absperrmöglichkeit in der Wohnung sind sie Sondereigentum des Immobilien-Besitzers. Im konkreten Fall sollte der Eigentümer der Immobilie auf den Reparaturkosten einer Wasserleitung sitzenbleiben. np

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