Rauchmelder-Wartung sind Betriebskosten

Die Wartungskosten für Rauchwarnmelder müssen vom Mieter als Betriebskosten getragen werden. Die Kosten für vom Vermieter angeschaffte Mietgeräte dagegen nicht.

Das stellte das Landgericht Hagen in einem Urteil klar. Entsprechende Mietkosten, selbst wenn die Übernahme im Mietvertrag "im Sinne der Betriebskostenverordnung" festgeschrieben worden sein, wären Anschaffungskosten gleichzusetzen, so das Urteil. (AZ: 1 S 198/15). np

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