Reparierender Mieter kein Profi-Handwerker

Erledigt ein Mieter für seinen Vermieter eine Reparatur in seiner Wohnung (im vorliegenden Fall an einer Rollade), so kann er dafür nicht die vergleichbare Rechnung aufstellen, die von einem Handwerker für dieselbe Arbeit verlangt worden wäre. Das entschied das Amtsgericht Wetzlar (Az.

: 38 C 1559/11). Denn die Leistung eines Fachmanns - insbesondere eines Handwerksmeisters - sei generell höher zu bezahlen als die eines Laien. Das Gericht billigte dem Mieter 12,50 Euro pro Stunde zu. np

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