Richter: Auskunft ist keine Bescheinigung

Erkundigt sich ein Grundstückseigentümer bei den Behörden nach einer Baugenehmigung des Nachbarn, so dürfen dafür keine Gebühren berechnet werden. So urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz (Az.

: 4 K 407/14). Ein Landkreis als zuständige Baubehörde hatte für eine solche Information 100 Euro in Rechnung gestellt. Es sei jedoch keine kostenpflichtige Bescheinigung erteilt worden, sondern lediglich eine Auskunft, so die Richter. Eine Bescheinigung müsse ausdrücklich beantragt worden sein. np

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