Richter mögen Südbalkone

Ein Südbalkon kann den Wohnwert einer Immobilie steigern - selbst dann, wenn in dem Objekt bereits ein Nordbalkon vorhanden ist. Deswegen müssen Mieter unter bestimmten Bedingungen dem Einbau eines Zweitbalkons zustimmen, auch wenn sie persönlich kein Interesse daran haben.

So lautet der Tenor eines Zivilurteils (Landgericht Leipzig, Az.: 2 S 385/12). Bei einem Südbalkon handle es sich um eine ganz besondere Bereicherung, so die Richter. Gerade in den Sommermonaten führe er zu einem angenehmeren Wohngefühl. Die Mieter müssten den Umbau dulden. Die umlegbaren Kosten von rund 50 Euro im Monat stellten keine unzumutbare Härte dar. Karikatur: LBS

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