Rohrprüfung ist steuerlich absetzbar

Köln · Köln Wer seine Abwasseranlage per Rohrleitungskamera auf Dichtheit prüfen lässt, der kann 20 Prozent der (hier 357 Euro betragenden) Rechnung als "Handwerkerleistung" von seiner Steuerschuld abziehen. Das Finanzamt hatte dies mit der Begründung abgelehnt, dass der Prüfvorgang mit einer "Gutachtertätigkeit" vergleichbar sei.

Das Finanzgericht Köln sah das anders. Die Dichtheitsprüfung sei "eine konkrete Grundlage für die Sanierung der Rohrleitung" und damit Teil der Instandsetzung (Az.: 14 K 2159/12). red
Versicherung streikt bei Umbau zu Bordell


Kamen. Versäumt es ein Hauseigentümer, seiner Wohngebäudeversicherung anzuzeigen, dass er sein Büro-Gebäude in einen bordellähnlichen Betrieb mit gewerblicher Zimmervermietung umwidmen will, so kann er im Schadenfall nicht mit Versicherungs-Leistungen rechnen. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 150/11). Es sei mit einer "Gefahrerhöhung" zu rechnen, weil das Gebäude Anziehungspunkt für Kriminelle werden könnte. red

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