Rote Karte für Tier-Fütterer
Wohnungseigentümer dürfen gegen den Willen der Wohnungseigentümergemeinschaft kein Futter auslegen. Im konkreten Fall, den das Amtsgericht Bottrop verhandelt hat (Az.
28.11.2014
, 21:14 Uhr
: 20 C 55/12), hatte eine Eigentümerin auf ihrer Terrasse und im Gemeinschaftsgarten Leckereien für verwilderte Katzen ausgelegt. Weil allerdings auch Ratten und Vögel von dem Essen angelockt wurden, protestierten die übrigen Eigentümer. Zu Recht, wie die Richter urteilten. Die Belästigung durch die Katzen sowie die unerwünschten weiteren Tiere sei der Gemeinschaft nicht zuzumuten. LBS/Karikatur: Tomicek/LBS