Satellitenschüssel darf nur mit Zustimmung montiert werden

Berlin (dpa/tmn) · Satellitenempfänger sind kein Schmuckstück an der Fassade. Daher muss der Vermieter informiert werden, bevor man die Plastikteller an die Hauswand anbringt.

 Stören nicht nur den Denkmalschutz: Satellitenschüsseln müssen immer vom Eigentümer genehmigt werden. Foto: Angelika Warmuth

Stören nicht nur den Denkmalschutz: Satellitenschüsseln müssen immer vom Eigentümer genehmigt werden. Foto: Angelika Warmuth

Eine Satellitenschüssel darf nur montiert werden, wenn der Vermieter dies erlaubt. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin aufmerksam. Sind im Haus kein Kabelanschluss oder keine Gemeinschaftssatellitenschüssel vorhanden, muss der Vermieter zustimmen. Die Kosten des Einbaus trägt allerdings der Mieter. Außerdem darf der Vermieter bestimmen, wo die Sat-Schüssel montiert wird.

In Ausnahmefällen darf der Vermieter dem Mieter den Einbau einer Satellitenschüssel aber verbieten, etwa wenn dadurch ein denkmalgeschütztes Gebäude verunstaltet würde. Gleiches gilt, wenn die Mietwohnung über einen Kabelanschluss verfügt oder innerhalb des nächsten halben Jahres ein Kabelanschluss installiert werden soll. Kann ein ausländischer Mieter jedoch trotz des vorhandenen Kabelanschlusses keinen Heimatsender empfangen, überwiegt das Informationsinteresse des Mieters. Der Vermieter muss dem Mieter eine Satellitenschüssel dann genehmigen.

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