Satellitenschüsseln sind immer erlaubt

Ein Verbot von Parabol-Antennen zum Satelliten-Empfang ist unwirksam, auch wenn es so im Mietvertrag steht. So entschied das Amtsgericht Hamburg (Az.

: 40a C 76/13). Mietparteien ausländischer Herkunft würden durch eine solche Ausschlussklausel unangemessen benachteiligt. np

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