Satellitenschüsseln sind immer erlaubt
Ein Verbot von Parabol-Antennen zum Satelliten-Empfang ist unwirksam, auch wenn es so im Mietvertrag steht. So entschied das Amtsgericht Hamburg (Az.
18.12.2015
, 20:44 Uhr
: 40a C 76/13). Mietparteien ausländischer Herkunft würden durch eine solche Ausschlussklausel unangemessen benachteiligt. np