Schäden beim Hausverkauf verschwiegen - Schadenersatz fällig

Koblenz (dpa/lrs) · Wer beim Verkauf eines Hauses Mängel verschweigt, kann dafür in Haftung genommen werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden (Aktenzeichen 4 U 874/12).

 In dem verhandelten Fall war ein Marder Ursache für den Mangel: Das Tier hatte die Dachisolierung beschädigt - was die Verkäufer des Hauses jedoch verschwiegen. Foto: Carsten Rehder/Archiv

In dem verhandelten Fall war ein Marder Ursache für den Mangel: Das Tier hatte die Dachisolierung beschädigt - was die Verkäufer des Hauses jedoch verschwiegen. Foto: Carsten Rehder/Archiv

Im konkreten Fall hatte der Kläger 2009 ein Haus im rheinland-pfälzischen Landkreis Neuwied gekauft, im Kaufvertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Verkäufer sagten, ihnen seien keine versteckten Mängel bekannt. Später stellte sich heraus, dass ein Marder eine Dachisolierung beschädigt hatte. Der Käufer forderte 25 000 Euro Schadenersatz, die Verkäufer wollten nicht zahlen. Sie betonten, das Dach 2004 teilerneuert zu haben.

Die Klage des Käufers hatte bereits vor dem Landgericht Koblenz Erfolg, nun bestätigte das OLG diese Entscheidung. Die Beklagten hätten bei der Teilsanierung zumindest in Kauf genommen, dass auch weitere Teile des Daches beschädigt seien. Dies sei naheliegend gewesen, da der Marder etwa ein Jahr im Dach gewesen sei und einen „unvorstellbaren Lärm“ verursacht habe. Daher müssten die Beklagten wegen Arglist haften.

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