Schlüssel müssen an Mieter gehen
Frankfurt · Frankfurt (dpa) Ein Vermieter darf keinen Haustürschlüssel zurückbehalten, wenn er sein Haus an einen Mieter vermietet hat. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden (Az.
03.02.2017
, 20:44 Uhr
: 33 C 1156/16). Das Gericht gab damit der Klage eines Mieters gegen einen Hauseigentümer auf Herausgabe der Schlüssel statt. Der Vermieter hatte einen der drei vorhandenen Schlüssel für sich behalten, damit er "in Notsituationen" in das Haus gelangen könne. Laut Urteil stehen die Hausschlüssel allein den Mietern zu.