Schlüsseldienst darf nicht abzocken

Lingen · Lingen (np) Wer sich ausgesperrt hat und einen Schlüsseldienst per "Werkvertrag" engagiert, die Tür zu öffnen, darf trotzdem nicht wie eine Weihnachtsgans ausgenommen werden. Auch wenn vorab der Preis nicht vereinbart war, darf dieser nicht überhöht sein.

Im konkreten Fall setzte das Amtsgericht den Preis auf 111 Euro plus 36 Euro Fahrkostenpauschale fest - statt der verlangten 600 Euro (AZ; 4 C 529/16).
Münster (np) Eine Ehefrau bleibt für den Anteil ihrer vom Mann geerbten Wohnung nur dann von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sie noch mindestens zehn Jahre in der Wohnung lebt und Eigentümerin bleibt. Verschenkt sie die geerbte Hälfte an die Tochter und sichert sich das Wohnrecht per Nießbrauch, sind Steuern fällig, urteilte das Finanzgericht Münster (AZ: 3 K 3757/15).
Lüneburg (np) Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass auf einem Campingplatz der Bebauungsplan nicht dahingehend geändert werden darf, ein dauerhaftes Wohnen in Holzhäusern zu legalisieren
(AZ: 1 KN 151/15).

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