Schornsteinfeger darf nicht gefilmt werden

Dem Schornsteinfeger muss für seine Feuerstättenschau ungehindert Zugang zu Wohnräumen gewährt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Az.

: 8 L 183/16).
Zugleich wurde einem Mieter-Ehepaar, das den Besuch des schwarzen Mannes als "Zwangsmaßnahme" empfand, untersagt, Video-Aufzeichnungen seiner Tätigkeit herzustellen: Dies sei ein unzulässiger Eingriff in dessen Persönlichkeitsrecht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.
Die Feuerstättenschau decke Brand-, Explosions- und Vergiftungsgefahren auf und sei damit legitim. np

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