Schornsteinfeger dürfen werben

Seit das Schornsteinfegergesetz 2013 die Monopole der Kehrbezirke einzelner fester Schornsteinfeger gekippt hat, haben andere Schornsteinfeger das Recht, für sich und ihre Arbeit auch in anderen Bezirken mit Flyern zu werben, stellt das Landgericht Köln klar. Kollegen, die behaupten, die "Bezirks-Fremden" dürften dort gar nicht kehren, müssen mit einer Unterlassungsklage rechnen (AZ: 31 O 50/14).

np

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