Sichtschutz am Balkon: Mieter muss oft um Erlaubnis fragen

Berlin/Köln (dpa/tmn) · Privatsphäre ist wichtig. Deswegen bringen viele Deutsche auch am Balkon einen Sichtschutz an. Das ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich, wie ein Urteil zeigt.

 Um den Nachbarn einen Blick auf den eigenen Balkon zu verwehren, installieren viele Mieter einen Sichtschutz. Doch davor müssen sie den Vermieter um Erlaubnis fragen. Foto: Jens Kalaene/dpa-tmn/dpa

Um den Nachbarn einen Blick auf den eigenen Balkon zu verwehren, installieren viele Mieter einen Sichtschutz. Doch davor müssen sie den Vermieter um Erlaubnis fragen. Foto: Jens Kalaene/dpa-tmn/dpa

Gerade im Sommer spielt sich ein Teil des Lebens auf dem Balkon ab. Damit sich Mieter nicht durch die Blicke der Nachbarn gestört fühlen, wollen viele einen Sichtschutz installieren. Dies ist aber nur in Ausnahmefällen ohne Zustimmung des Vermieters möglich.

So ist das Anbringen einer Bastmatte zulässig, wenn die Nachbarn unmittelbar auf den Balkon eines Mieters blicken und die gläserne Brüstung keinerlei Sichtschutz bietet. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor (Az.: 220 C 27/11). Die Matte durfte aber nicht über die Balkonbrüstung hinausragen. Die Veränderungen am Erscheinungsbild des Gebäudes sollten so gering wie möglich ausfallen.

Grundsätzlich haben Mieter keinen Anspruch darauf, einen Sichtschutz fest mit der Fassade zu verbinden. Denn dabei handelt es sich um einen Eingriff in die Bausubstanz - und dafür brauchen Mieter immer die Erlaubnis des Vermieters. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Anders sieht es aus, wenn Mieter am Balkongeländer eine Bastverkleidung befestigen, die sich leicht wieder entfernen lässt. Dann kommt es darauf an, ob durch den Sichtschutz das Erscheinungsbild des Gebäudes gestört wird. Denn dann bedarf es ebenfalls einer Genehmigung des Vermieters.

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