So kommen Verbraucher an Fördergelder für Wärmedämmung

Rostock (dpa/tmn) · Der Bund will die energetische Gebäudesanierung noch stärker fördern. Auch die Länder bieten Programme zur Finanzierung an. Voraussetzung ist aber häufig eine strenge Umsetzung der aktuellen Dämm-Richtlinien.

 Um ein Haus mit einer Wärmedämmung nach aktuellem Standard auszustatten, gibt es verschiedene Kredit- und Förderprogramme. Foto: Armin Weigel/Archiv

Um ein Haus mit einer Wärmedämmung nach aktuellem Standard auszustatten, gibt es verschiedene Kredit- und Förderprogramme. Foto: Armin Weigel/Archiv

Wer seine Hausfassade dämmen möchte, bekommt schon jetzt Fördergelder. „Es gibt viele Möglichkeiten von Bundes- bis Länderprogrammen. Sogar manche Kommunen geben Geld im Rahmen von Stadtentwicklungsprogrammen“, sagt Horst-Ulrich Frank, Energieberater bei der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern.

Für die Programme gibt es meist genaue Voraussetzungen: zum Beispiel ein bestimmtes Alter des Hauses. Auch die Details der geplanten Maßnahme werden überprüft. Manche Programme verlangen zudem eine professionelle Unterstützung bei der Sanierung durch einen Energieberater. Die Bundesregierung hat jetzt beschlossen, die staatliche Förderung im Jahr 2013 auszubauen.

Eine bundesweit verfügbare Förderung bietet die KfW-Förderbank an. Das Programm mit der Nummer 152 vergibt zinsvergünstigte Darlehen für einzelne Maßnahmen wie den Austausch von Fenstern oder die Fassadendämmung. „Der Zinssatz liegt derzeit bei einem Prozent“, sagt die Energieberaterin Beate Uhr von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Laut KfW sind Gebäude förderfähig, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt wurde.

Außerdem gibt es von der KfW für Einzelmaßnahmen Zuschüsse für Ein- und Zweifamilienhäuser - laut Uhr bis zu 3750 Euro je Wohneinheit. „Voraussetzungen dafür sind technische Mindeststandards“, erläutert die Energieberaterin. Für neue Fenster müsse beispielsweise derzeit der Wärmedämmwert, der sogenannte U-Wert, von 0,25 erzielt werden. „Diese Voraussetzungen sind in der Vergangenheit immer strenger geworden und werden in Zukunft sicher noch strenger“, sagt Uhr.

Einen Überblick über die Programme der Bundesländer und kommunale Förderungen finden Verbraucher auf der Internetplattform www.baufoerderer.de der Verbraucherzentralen. Über den Förderrechner unter http://dpaq.de/HqypM lassen sich alle Möglichkeiten für ein bestimmtes Haus ermitteln.

Viele Immobilienbesitzer dämmen ihr Gebäude, um Energie zu sparen. In Innenstädten und alten Ortskernen ist das manchmal problematisch, denn hier stehen Häuser oft auf der Grundstücksgrenze. Nachbarn müssen es dann mitunter akzeptieren, dass die Dämmung in ihren Luftraum ragt, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Allerdings nicht in jedem Fall.

Dulden müssen Nachbarn die Dämmung auf ihrem Grundstück, wenn sie dadurch lediglich geringfügig beeinträchtigt werden und eine vergleichbare alternative Wärmedämmung nicht mit vertretbarem Aufwand erzielt werden kann. Entsprechende nachbarrechtliche Regelungen existieren laut der ARGE Baurecht bereits in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bremen.

Allerdings kommt es immer auf den Einzelfall an. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Az: 19 U 110/12), dass eine geplante Wärmedämmung die Anforderungen der Energieeinsparverordnung nicht übersteigen darf. Die Dämmschicht wäre in diesem Fall dicker ausgefallen als vorgeschrieben und hätte weiter über die Grundstücksgrenze hinausgeragt als nötig. Diese Beeinträchtigung musste der Nachbar nicht hinnehmen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort