Steuern sparen mit Betriebskostenabrechnung

Berlin (dpa/tmn) · Um die Steuerlast zu senken, lohnt sich ein Blick in die Wohn-Betriebskostenabrechnung. Denn unter bestimmten Umständen ist in Teilen das steuerliche Absetzen möglich.

 Betriebskostenabrechnung: Posten über Posten - manche können steuerlich geltend gemacht werden. Foto: Kai Remmers

Betriebskostenabrechnung: Posten über Posten - manche können steuerlich geltend gemacht werden. Foto: Kai Remmers

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