Steuerpflicht trotz geschenkter Immobilie
Ein Immobilienbesitzer wollte die "Drei-Objekte-Grenze" umgehen, indem er binnen fünf Jahren drei Eigentumswohnungen verkaufte und die vierte seiner Frau schenkte. Diese veräußerte die geschenkte Immobilie ebenfalls in dieser Frist.
19.02.2016
, 20:44 Uhr
Das erkannte das Finanzgericht Düsseldorf nicht an (Az.: 16 K 2969/14). Bei mehr als drei verkauften Objekten in fünf Jahren geht die Finanzverwaltung von "gewerblichem Grundstückshandel" aus. Dann wird Gewerbesteuer fällig. Diese musste das Ehepaar dann auch zahlen. np