"Stinkern" darf gekündigt werden

Das Amtsgericht Wetzlar hat entschieden, dass ein ständig aus der Wohnung dringender starker Gestank ein Grund für den Vermieter sein kann, dem Mieter zu kündigen. Der Hausfrieden könne dadurch nachhaltig gestört werden.

Das Gericht stellte bei einem Ortstermin fest, dass fehlende Körperhygiene, starkes Rauchen und mangelhafte Reinigungsmaßnahmen eines Mieters dazu führten, dass es im Haus penetrant rieche (Az.: 38 C 1389/12-38). np

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