Sturheit zahlt sich nicht immer aus

Normalerweise gilt innerhalb von Eigentümergemeinschaften das Mehrheitsprinzip. Das heißt, ein einzelnes Mitglied kann nicht gegen den Rest der Eigentümer seinen Willen durchsetzen.

Sturheit zahlt sich nicht immer aus
Foto: Bundesgeschaeftsstelle LBS (Landesbausparkassen oder LBS -lo)

Doch es gibt Ausnahmen, wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervorgeht (Az.: V ZR 9/14). In diesem Fall war eine Kellerwohnung wegen Wasserschäden unbewohnbar geworden. Dadurch wurde auch die Bausubstanz angegriffen. Der neue Eigentümer dieser Wohnung verlangte von den anderen Eigentümern, dass sie sich an der Sanierung beteiligen. Diese lehnten ab. Doch sie mussten zahlen, da auch Gemeinschaftseigentum betroffen war. Karikatur: LBS

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