Tätlichkeiten sind absolut tabu

Greift ein Mieter einen Mitmieter im Treppenhaus tätlich an und verletzt er ihn, so hat er die fristlose Kündigung hinzunehmen und - falls er nicht pünktlich auszieht - die Räumungsklage zu akzeptieren. Der Hausfrieden sei so zerstört, dass er als Mieter nicht länger tragbar sei, urteilten die Richter des Amtsgerichts München.

Auch die Tatsache, dass der Angreifer nach dem Vorfall selber ins Krankenhaus muss, entlaste ihn nicht. Für die Kündigung spreche auch die Tatsache, dass weitere Mieter seit dem Vorfall Angst vor dem Mann hatten. (Az.: 425 C 16113/14) wbü
Pflegedienst bekommt einen Schlüssel


Vermieter dürfen einer Mieterin "in hohem Alter" den Zweitschlüssel zu ihrer Wohnung nicht verweigern, wenn sie diesen für einen Pflegedienst oder einen Verwandten benötigt. Bedingung ist allerdings, dass sie die Kosten für die Herstellung des Schlüssels trägt. Entsprechend urteilte das Amtsgericht in Gelsenkirchen. (Az.: 210 C 147/13). wbü

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