Tierhaltung nicht generell verboten

Ein Vermieter darf in seinen Mietverträgen nicht generell die Haltung von Katzen oder Hunden ausschließen. Ob eine Tierhaltung genehmigt werden muss, richtet sich nach den Umständen, so das Amtsgericht Reinbek (Az.

: 11 C 15/14).
Jedenfalls können Mieter verlangen, dass sie in ihrer 50 Quadratmeter großen Wohnung zwei Labrador-Retriever-Hunde halten dürfen. np

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