Tipp für den Wohnungskauf: Teilungserklärung prüfen

Bonn (dpa/tmn) · Beim Kauf einer Eigentumswohnung, spielt nicht nur der eigene Wohnbereich ein Rolle. Denn zum Gebäude gehören meist auch Gemeinschaftsräume und ein Grundstück. Wichtige Informationen dazu stehen in die Teilungserklärung.

 Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte sich vorher gut über Gemeinschaftsräume und die Nutzung von Grundstücksteilen informieren. Wesentliches dazu steht in der Teilungserklärung. Foto: Jens Kalaene

Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte sich vorher gut über Gemeinschaftsräume und die Nutzung von Grundstücksteilen informieren. Wesentliches dazu steht in der Teilungserklärung. Foto: Jens Kalaene

Wohnungskäufer sollten vorab die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung genau lesen und auf mögliche Fallstricke prüfen. Denn unwirksame und unausgewogene Regeln führen oft zu teurem Streit, warnt der Verein Wohnen im Eigentum. Welchen Einfluss die Dokumente haben, sei allerdings den wenigsten Käufern bewusst.

In der Teilungserklärung steht, welche Räume und Bestandteile des Grundstücks und Gebäudes wem gehören oder zugeordnet werden. Die Gemeinschaftsordnung kann Bestandteil der Teilungserklärung sein oder auch ein eigenständiges Dokument. Beide Papiere seien für Eigentümer von Wohnungen bindend, erklärt der Verein in seiner Broschüre „Das Miteinander gebacken bekommen“, die es kostenlos im Internet gibt. Die Dokumente unterschreiben Wohnungskäufer bei der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags mit - der Notar prüft die Teilungserklärung jedoch nicht auf Fallstricke.

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