Treppenhaus muss auch in den Ferien geputzt werden
München (dpa/tmn) · Wer mit seinem Mietvertrag Aufgaben, wie etwa das Reinigen des Treppenhauses, übernommen hat, der muss auch in der Ferienzeit für eine pünktliche Ausführung sorgen.
22.07.2013
, 16:16 Uhr
Mieter müssen ihre vertraglichen Pflichten auch in den Ferien erfüllen. Die Regelungen des Mietvertrages gelten weiter, erklärt der Mieterverein München. Das heißt: Wer turnusmäßig die Treppe putzen oder den Rasen mähen muss, sollte sich um eine Vertretung kümmern, die diese Arbeiten während der Urlaubsabwesenheit zuverlässig erledigt.