Treppenhaus muss auch in den Ferien geputzt werden

München (dpa/tmn) · Wer mit seinem Mietvertrag Aufgaben, wie etwa das Reinigen des Treppenhauses, übernommen hat, der muss auch in der Ferienzeit für eine pünktliche Ausführung sorgen.

 In den Ferien für Ersatz sorgen: Ein Urlaub während etwa der Kehrwoche entbindet nicht von häuslichen Pflichten. Foto: Marijan Murat

In den Ferien für Ersatz sorgen: Ein Urlaub während etwa der Kehrwoche entbindet nicht von häuslichen Pflichten. Foto: Marijan Murat

Mieter müssen ihre vertraglichen Pflichten auch in den Ferien erfüllen. Die Regelungen des Mietvertrages gelten weiter, erklärt der Mieterverein München. Das heißt: Wer turnusmäßig die Treppe putzen oder den Rasen mähen muss, sollte sich um eine Vertretung kümmern, die diese Arbeiten während der Urlaubsabwesenheit zuverlässig erledigt.

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