Treppenlift kann Steuerschuld senken
Treppenlifte sind oft die letzte Möglichkeit, einem Behinderten innerhalb seines Hauses noch eine gewisse Mobilität zu erlauben. Doch oft wird vor Gerichten darum gestritten, unter welchen Voraussetzungen der Einbau steuerlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden kann.
15.05.2015
, 21:15 Uhr
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in einem Urteil auf die Seite des Behinderten geschlagen (Az.: VI R 61/12). Das Finanzamt hatte zuvor argumentiert, dass kein Gutachten vorgelegen habe. Diese Argumentation war dem BFH zu starr. Karikatur: LBS