Umsichtiger Hausbau: Winterschutz vertraglich regeln

Berlin (dpa/tmn) · Wer jetzt anfängt, ein Haus zu bauen, ist im Winter sicher noch nicht fertig. Die Baustelle sollte deshalb vor dem Einfluss der Witterung gschützt werden. Die Details lassen sich vertraglich regeln.

 Beim Hausbau sollte mit dem Wechsel der Jahreszeiten kalkuliert werden - Schäden am Rohbau lassen sich so vermeiden. Foto: Armin Weigel

Beim Hausbau sollte mit dem Wechsel der Jahreszeiten kalkuliert werden - Schäden am Rohbau lassen sich so vermeiden. Foto: Armin Weigel

Bauherren müssen im Sommer schon an den kommenden Winter denken - denn wer derzeit mit dem Hausbau startet, ist dann wahrscheinlich noch nicht fertig. In diesem Fall ist wichtig, die Sicherung des Rohbaus vor Eis und Schnee vertraglich genau zu regeln, rät der Verband Privater Bauherren (VPB).

Der Bauunternehmer ist dazu verpflichtet, denn bis zur Abnahme durch den Bauherren muss er das Gebäude und die Materialien vor Winterschäden schützen. Der Umfang dieses Schutzes kann aber unterschiedlich ausfallen, deshalb hält man ihn besser im Vertrag fest.

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