Unangenehme Gerüche in der Küche rechtfertigen Mietminderung

Suhl (dpa/tmn) · Unangenehme Gerüche in der Küche einer Wohnung rechtfertigen eine Mietminderung. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mieter nicht für die Geruchsbelästigung verantwortlich ist, entschied das Amtsgericht Suhl.

Nach einem Bericht der Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ über das Urteil, kann ein Vermieter die Kosten für die Suche nach der Ursache der üblen Gerüche nicht auf den Mieter abwälzen (Aktenzeichen: 1 C 419/11). In dem verhandelten Fall hatten die Mieter einer Wohnung geklagt, dass sie immer wieder den Geruch von altem Käse wahrgenommen hätten. Diese unangenehmen Gerüche seien in Wellen aufgetreten und hätten sich hauptsächlich auf die Küche beschränkt. Daher kürzten die Mieter ihre Miete um acht Prozent. Der Vermieter zog deshalb vor Gericht und verlangte von den Mietern zudem Geld für die Suche nach der Quelle des Gestanks.

Die Richter wiesen die Klage aber ab. Die Geruchsbelästigung stelle einen Mangel dar, daher sei die Minderung berechtigt, befanden sie. Die Ausgaben zum Aufspüren der Mangelursache müssten grundsätzlich vom Vermieter getragen werden. Umgelegt werden könnten sie nur, wenn sich herausstellt, dass der Mieter für den Mangel verantwortlich ist.

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