Unerträgliche Hitze kann Mietminderung rechtfertigen

München (dpa/tmn) · Bei hochsommerlichen Temperaturen werden manche Wohnungen zu Schwitzkästen. Für die heißesten Tage im Jahr muss ein Vermieter daher für entsprechenden Schutz sorgen. Andernfalls kann der Bewohner womöglich die Miete mindern.

 Steigt das Thermometer in der Wohnung auf unerträglich heiße Werte, fällt womöglich eine Mietminderung an. Der Mieter muss die hohen Temperaturen allerdings nachweisen können. Foto: Patrick Pleul+

Steigt das Thermometer in der Wohnung auf unerträglich heiße Werte, fällt womöglich eine Mietminderung an. Der Mieter muss die hohen Temperaturen allerdings nachweisen können. Foto: Patrick Pleul+

Heizt sich die Wohnung im Sommer sehr stark auf, können Mieter mitunter die Miete mindern. Eine allgemeine gesetzliche Regelung dazu gibt es zwar nicht - und ein sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung ist grundsätzlich auch kein Mangel.

Wird es aber unerträglich heiß, beeinträchtigt das die Wohnqualität, teilt der Mieterverein München mit. Für diese Tage im Jahr, an denen es unerträglich heiß ist, kann der Mieter deshalb unter Umständen die Miete mindern.

Allerdings sollte er beweisen können, wie hoch die Temperaturen in der Wohnung waren. Dafür kann er Zeugen benennen oder ein Thermometer nutzen, das die einzelnen Höchsttemperaturen aufzeichnet und speichert. Auf dieser Basis berechnet er dann die Minderungsquote.

Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Wohnung über einen sommerlichen Wärmeschutz verfügt. Er kann etwa Jalousien anbringen oder eine Klimaanlage einbauen. Der Mieter kann nicht nach einem bestimmten Schutz verlangen - das ist Sache des Vermieters. Wollen Mieter selbst eine Markise anbringen, müssen sie zuvor die Zustimmung des Vermieters einholen. Denn dabei handelt es sich um einen Eingriff in die Bausubstanz.

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