Ungestört entspannen: Sicht- und Windschutz für den Balkon

Bonn (dpa/tmn) · Auf dem Balkon könnte es an den ersten Frühlingstagen so schön sein - wenn nicht die neugierigen Nachbarn einen ständig im Blick hätten. Oder wenn nicht der noch frische Wind wäre. Ein Sicht- und Windschutz bietet Abhilfe.

 Sichtschutzmatten aus Gräsern wie Bambus oder Schilf lassen sich einfach am Balkongeländer befestigen. Foto: Andrea Warnecke

Sichtschutzmatten aus Gräsern wie Bambus oder Schilf lassen sich einfach am Balkongeländer befestigen. Foto: Andrea Warnecke

Viele Balkone haben einen großen Nachteil: Sie sind kein Rückzugsort. Hier ist man den neugierigen Blicken der Nachbarn ausgesetzt, vielleicht pfeift noch der Wind ungestört durch das Draußen-Zimmer. Ein Schutz muss her. Ein paar Lösungsvorschläge:

Nur für die heißen Tage: Manchmal reicht es aus, nur für die Tage, an denen man den Balkon wirklich benötigt, einen Sicht- und Windschutz abzubringen. Als Übergangslösungen reichen oft Sichtschutze aus Stoff und einfache Sonnensegel, erklärt der Architekt Wolfgang Szubin, Präsidiumsmitglied im Verband Wohneigentum in Bonn. Sie lassen sich schnell an der gewünschten Stelle aufspannen und später wieder abnehmen. Andere Möglichkeiten sind Sichtschutzmatten aus Gräsern wie Bambus oder Schilf, die einfach am Balkongeländer befestigt werden.

Für Hobbygärtner: Wer sowieso auf seinem Balkon Pflanzen aufstellt, kann diese auch als Wind- und Sichtschutz einsetzen. „Kübelpflanzen wie Oleander, Lorbeer oder Olivenbäumchen eignen sich“, sagt Szubin. Ebenso halten Hecken Windstöße von der Seite ab. „Mit zwei bis drei Bambuspflanzen lässt sich schon eine Heckenstruktur pflanzen“, erklärt Michael Henze, Experte für Bauwerksbegrünung beim Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Auch der dichte Wuchs der Buchsbäume macht den Balkon etwas uneinsichtiger und windstiller.

Wer es farbenfroh mag, nimmt blühende Kletterpflanzen. Manche brauchen ein Rankgerüst, um an der gewünschten Balkonseite emporzuwachsen. Henze empfiehlt für Südbalkone etwa die Klematis. Liegt der Balkon eher im Halbschatten, taugt Wein. Kleine Balkone werden mit Blumenkästen etwas uneinsichtiger. „Sie dürfen auch in einem Mietshaus befestigt werden, selbst an der Außenseite der Brüstung“, erklärt Szubin.

Will man den Sichtschutz auch den Winter über behalten oder ist in der Wohnung kein Lagerplatz für die Pflanzen, müssen die Arten winterhart sein. Wichtig sind dann auch frostsichere Gefäße, beispielsweise aus Terrakotta.

Dauerhafte Lösung: Glasfelder sind in milchigen oder getönten Ausführungen erhältlich und bieten ringsherum einen nahezu vollen Sicht- und Windschutz. „Glas hat den Vorteil, dass es noch etwas Licht durchlässt und den angrenzenden Balkon nicht verdunkelt“, erklärt der Architekt Szubin. Zusätzlichen Sonnenschutz bieten Rollos oder Jalousien vor dem Glas.

Oder Markisen schirmen den Privatbereich ab. „Schutz bieten hier vor allem Senkrechtmarkisen, die als vorderer Abschluss des Terrassendachs angebracht werden“, erklärt Andrea Papkalla-Geisweid vom Bundesverband Rollladen und Sonnenschutz in Bonn. Es gibt Modelle zum Ausfahren per Kurbel und solche mit integriertem Sensor und Motor, die sich automatisch einfahren, sobald es draußen stürmt oder stark regnet.

 Kleine Balkone werden mit Blumenkästen etwas uneinsichtiger. Foto: Andrea Warnecke

Kleine Balkone werden mit Blumenkästen etwas uneinsichtiger. Foto: Andrea Warnecke

 Ein Sonnensegel kann ebenfalls Blicke der Nachbarn abhalten. Foto: BVRS/ Warema Renkhoff SE

Ein Sonnensegel kann ebenfalls Blicke der Nachbarn abhalten. Foto: BVRS/ Warema Renkhoff SE

 Auch Markisen bieten einen Sichtschutz. Foto: BVRS/ Warema Renkhoff SE

Auch Markisen bieten einen Sichtschutz. Foto: BVRS/ Warema Renkhoff SE

 In Mehrfamilienhäusern ist meist nur wenig Privatsphäre geboten. Damit die Nachbarn nicht auf den Balkon blicken können, braucht es einen Sichtschutz. Foto: Jens Kalaene

In Mehrfamilienhäusern ist meist nur wenig Privatsphäre geboten. Damit die Nachbarn nicht auf den Balkon blicken können, braucht es einen Sichtschutz. Foto: Jens Kalaene

Bei allen Überlegungen ist es wichtig, dass die Bewohner auch den Blick von außen einbeziehen. „Wenn der Sichtschutz den Charakter der Hausfassade ändert, muss dies vom Eigentümer zuvor genehmigt werden“, erklärt Wolfgang Szubin vom Verband Wohneigentum. Entweder im Mietvertrag oder in einer zusätzlichen Vereinbarung sollte schriftlich festgehalten werden, wer die Kosten für den Sichtschutz trägt und ob dieser beim Auszug wieder demontiert werden muss. „Bei einer Eigentumswohnung muss die Eigentumsversammlung zustimmen, da die Veränderung der Außengestaltung das Gemeinschaftseigentum betrifft.“

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