Unwahre Behauptungen über Vermieter rechtfertigen Kündigung

München (dpa/tmn) · Nicht immer sind Mieter und Vermieter einer Meinung. In Streitfällen sollten allerdings gewisse Regeln eingehalten werden. Denn wer über seinen Vermieter zum Beispiel falsche Anschuldigungen verbreitet, lebt riskant.

 Kündigung möglich: Wenn Mieter gegenüber Dritten über ihren Vermieter unwahre Behauptungen über den Vermieter verbreiten, ist das ein Vertrauensbruch. Foto: Kai Remmers

Kündigung möglich: Wenn Mieter gegenüber Dritten über ihren Vermieter unwahre Behauptungen über den Vermieter verbreiten, ist das ein Vertrauensbruch. Foto: Kai Remmers

Falsche Beschuldigungen können ein Grund für eine Wohnungskündigung sein. Denn wenn Mieter gegenüber Dritten über ihren Vermieter unwahre Behauptungen verbreiten, ist das ein Vertrauensbruch.

In schweren Fällen ist dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar, befand das Amtsgericht München (Az.: 412 C 29251/14), wie der Mieterverein München mitteilt.

In dem verhandelten Fall hatte eine Mieterin sich gegenüber weiteren Mietern im Haus abfällig über den Vermieter geäußert. Sie soll behauptet haben, er sei geldgierig, zocke Mieter ab und hätte sie sexuell belästigt. Als der Vermieter von diesen Anschuldigungen erfuhr, kündigte er der Mieterin fristlos. Die Mieterin erklärte allerdings, die Äußerungen nicht gemacht zu haben, und so landete der Fall vor Gericht.

Nach der Zeugenvernehmung gaben die Richter dem Vermieter Recht. Die Nachbarn der Mieterin hätten die Vorwürfe bestätigt, erklärten sie zur Begründung. Zudem hätten die Zeugen ausgesagt, dass die Mieterin versucht habe, ihre Nachbarn dazu zu bringen, sich mit dem Vermieter wegen einer Betriebskostenabrechnung zu streiten, ohne dass diese dies selbst wollten.

Diese Anschuldigungen der Mieterin sind nach Ansicht des Gerichtes derart massiv, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Der Vermieter habe die Mieterin nicht provoziert oder sich sonst falsch verhalten. Die Mieterin habe völlig ohne Anlass die falschen Behauptungen gegenüber den Mitmietern aufgestellt. Die Behauptungen seien geeignet, die Ehre des Vermieters nachhaltig zu beschädigen.

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