Unzuverlässiger Vermieter: Mietvertrag lässt sich anfechten

Berlin (dpa/tmn) · Die Freude über die neue Wohnung ist groß. Die Kaution ist hinterlegt. Der Einzug kann starten. Doch dann erfährt der Mieter, dass sein Vermieter vorbestraft und hoch verschuldet ist. Ob eine fristlose Kündigung dann rechtens ist, entschied das Landgericht Konstanz.

 Erweist sich der Vermieter als unzuverlässig, kann der Mieter die Kaution und die bereits gezahlte Miete zurückfordern. Foto: Uli Deck/dpa

Erweist sich der Vermieter als unzuverlässig, kann der Mieter die Kaution und die bereits gezahlte Miete zurückfordern. Foto: Uli Deck/dpa

Mieter müssen sich auf ihren Vermieter verlassen können. Stellt sich heraus, dass dieser in finanziellen Schwierigkeiten steckt und als nicht vertrauenswürdig anzusehen ist, dürfen Mieter den Vertrag fristlos kündigen und das Mietverhältnis anfechten, so dass es als nichtig gilt.

In einem vor dem Landgericht Konstanz verhandelten Fall hatte der Mieter kurz nach seinem Einzug erfahren, dass das Finanzamt wegen Steuerschulden in Höhe von fast 180 000 Euro die Miete gepfändet hatte. Der Vermieter verweigerte zudem einen Nachweis darüber, dass er die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen angelegt hatte. Es stellte sich auch heraus, dass der Vermieter wegen Vermögensdelikten vorbestraft war. Der Mieter kündigte daraufhin fristlos.

Zu Recht: Nach Ansicht des Landgerichts hat der Mieter hier ein Anfechtungsrecht (Az.: C 61 S 58/15). Seine Erwartungen bei Vertragsabschluss, dass es sich um einen zuverlässigen, vertrauenswürdigen und zahlungsfähigen Vermieter handele, waren enttäuscht worden und hatten sich im Nachhinein als falsch erwiesen. Die Konsequenz: Der Mieter durfte neben der Kaution auch die bereits gezahlte Miete zurückfordern.

Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin.

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