Urlaubszeit: Wohnung nicht unbehütet lassen

Berlin (dpa/tmn) · Urlaubszeit ist die schönste Zeit des Jahres: Doch wer als Mieter nach dem Urlaub keine bösen Überraschungen erleben will, sollte Freunde in der Wohnung nach dem Rechten schauen lassen.

Dem Mieter obliegt die Pflicht, dem Vermieter etwaige Schäden in der Wohnung unverzüglich mitzuteilen. Erst diese Mitteilung versetzt den Vermieter in die Lage, Schäden eingrenzen und Gefahren für andere Bewohner verhindern zu können. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Die Mitteilungspflicht gelte auch im Urlaub, erklärt der Verband. Daher sollten Freunde oder Nachbarn, die in der Abwesenheit den Briefkasten leeren und die Blumen gießen, auch gebeten werden, sich kurz in der Wohnung umzusehen, ob alles in Ordnung sei. Bei längerer Abwesenheit sollte die Wohnung auch gelüftet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.

Zwar ist kein Mieter verpflichtet, seinem Vermieter mitzuteilen, wann er im Urlaub ist oder wer einen Ersatzschlüssel zur Wohnung hat. Jedoch kann eine solche Mitteilung dem Mieter im Schadensfall Ärger und Geld sparen: Sollte während der Abwesenheit beispielsweise ein Wasserrohrbruch in der Wohnung auftreten, muss der Vermieter die Wohnungstür aufbrechen lassen, wenn er niemanden erreichen kann, der diese öffnet. Für die anfallenden Kosten muss der Mieter aufkommen.

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