Veraltete Wärmezähler bis Jahresende austauschen

Berlin (dpa/tmn) · Wenn die Warmwasserkostenverteiler in der Wohnung schon etwas älter sind, kann das für Mieter bares Geld bedeuten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin.

 Vermieter sind verpflichtet, veraltete Wärmezähler auszutauschen. Foto: Boris Roessler

Vermieter sind verpflichtet, veraltete Wärmezähler auszutauschen. Foto: Boris Roessler

Bis zum Jahresende müssen alte Zähler für Wärme und Warmwasser ausgetauscht werden. Sogenannte Warmwasserkostenverteiler, die vor 1987 eingebaut wurden, dürfen dann nur noch verwenden werden, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, sagte der Verband. Das gelte auch für Heizkostenverteiler, die schon vor 1981 im Gebäude waren. Sanitärexperten können Auskunft über den Stand der Technik geben. Außerdem müssen die Geräte ab 2014 in der Lage sein, bei verbundenen Anlagen für Heizung und Warmwasser die Werte separat zu messen.

Vermieter sind verpflichtet, die Zähler auszutauschen. Tun sie dies nicht, können Mieter laut die Kosten für Heizung und Warmwasser um 15 Prozent kürzen, erläutert Haus & Grund. Das stehe ihnen laut der Heizkostenverordnung zu.

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