Verbraucher können sich gegen höhere Stromkosten wehren

Unkel (dpa/tmn) · Wegen der höheren Ökostrom-Umlage dürften die Strompreise im kommenden Jahr kräftig steigen. Verbraucher sollten sich wehren. Oder besser gesagt: es zumindest versuchen.

 Haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht, wenn wegen der Ökostrom-Umlage die Strompreise steigen? Juristen und Gerichte sind sich uneins. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht, wenn wegen der Ökostrom-Umlage die Strompreise steigen? Juristen und Gerichte sind sich uneins. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Verbraucher können sich gegen die angekündigten Strompreisanhebungen wegen der höheren gesetzlichen Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) wehren. Hebe der Versorger die Preise an, sollten sie sich auf ihr Sonderkündigungsrecht berufen, empfiehlt der Bund der Energieverbraucher in Unkel. Denn nach Ansicht vieler Juristen müssen die Stromanbieter die EEG-Umlage nicht an ihre Kunden weitergeben. Damit handele es sich um eine normale Preiserhöhung, die Verbraucher nicht einfach hinnehmen müssen.

Doch die Juristen und die Gerichte sind sich uneins. Manche Experten gehen davon aus, dass die Verbraucher die höheren Kosten hinnehmen müssen. Denn viele Gerichte behandeln die EEG-Umlage als eine gesetzlich zu zahlende Abgabe - vergleichbar etwa mit der Mehrwertsteuer. In diesem Fall handele es sich nicht um eine gewöhnliche Strompreiserhöhung, für die Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht haben.

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