Verdreckte Wohnung - Vermieter kann nicht sofort kündigen

Berlin (dpa/tmn) · Bei der Reinlichkeit der Wohnung legen nicht alle Menschen die gleichen Maßstäbe an. Lässt ein Bewohner seine vier Wände verwahrlosen, kann ein Vermieter ihm die Wohnung deshalb aber nicht ohne weiteres kündigen.

 Eine verdreckte Wohnung allein ist noch kein Kündigungsgrund - entschied zuletzt das Landgericht Berlin. Foto: Wolfgang Kumm

Eine verdreckte Wohnung allein ist noch kein Kündigungsgrund - entschied zuletzt das Landgericht Berlin. Foto: Wolfgang Kumm

Ein schmutziger Mieter kann für Vermieter und Nachbarn zwar unangenehm sein. Zur Kündigung des Mietvertrages berechtigt eine verdreckte Wohnung aber nicht ohne weiteres.

Das geht zumindest aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor (Az.: 655 S 148/15), über die die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 24/2015) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Gerechtfertigt wäre das erst, wenn der Hausfrieden durch den unreinlichen Mieter nachhaltig gestört wird.

In dem verhandelten Fall hatte ein Vermieter einer Mieterin gekündigt. Zur Begründung führte er an, die Wohnung sei erheblich verschmutzt, unter anderem durch menschliche Exkremente. Es bestehe auch die Gefahr des Befalls mit Kakerlaken. Außerdem fühlten sich andere Mieter gestört.

Dem Gericht reichte diese Begründung aber nicht aus. Eine Kündigung aus diesem Grund sei nur möglich, wenn der Hausfrieden erheblich gestört sei oder die Mietsache gefährdet werde. Unordnung oder Schmutz allein reichen nicht aus. Die Gefahr des Kakerlakenbefalls bestehe auch, wenn eine Wohnung regelmäßig gereinigt wird - insbesondere in Mehrfamilienhäusern. Daher könne sie ebenfalls kein Kündigungsgrund sein.

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