Vergleichbarkeit heißt nicht identisch

Karlsruhe · Wer bei einer Mieterhöhung auf drei vergleichbare Wohnungen verweist, muss keine identischen Wohnungen präsentieren, urteilten die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH). Denn völlig identische Wohnungen gebe es nicht wie Sand am Meer.

Es reiche, wenn die Vergleichswohnungen "einer ähnlichen Kategorie zuzurechnen" seien. wbü

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