Verkaufen oder vermieten: Eigentümer brauchen Energieausweis

Berlin (dpa/tmn) · Beim Verkauf einer Immobilie muss der Besitzer auf Anfrage einen Energieausweis vorlegen können. Dieser orientiert sich am Energieverbrauch der Bewohner aus den vergangenen drei Jahren. Verbände fordern die Überarbeitung der Farbskalen auf dem Ausweis.

 So sieht der Energieausweis aus: Auf einer waagrechten Skala zeigt ein Pfeil an, wie energieeffizient das Gebäude ist. Foto: Kai Remmers

So sieht der Energieausweis aus: Auf einer waagrechten Skala zeigt ein Pfeil an, wie energieeffizient das Gebäude ist. Foto: Kai Remmers

Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, sollte einen Energieausweis beantragen. Denn Besitzer müssen Interessenten diesen bei der Besichtigung vorlegen können - spätestens auf Nachfrage, wie die Deutsche Energie-Agentur (dena) in Berlin erläutert . Ausgenommen sind Besitzer von denkmalgeschützten Häusern. Allerdings rät der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin, sich dies von der zuständigen Denkmalbehörde bestätigen zu lassen.

Die Ausweise werden immer für das gesamte Gebäude ausgestellt. Soll eine Eigentumswohnung verkauft werden, muss die Wohneigentümergemeinschaft den Energieausweis bei einem dafür qualifizierten Experten in Auftrag geben.

Verbände fordern derzeit die Überarbeitung des Energieausweises. Er soll eine vertikale farbliche Staffelung nach Effizienzklassen bekommen - so wie man dies von Elektrogeräten kennt. Bislang zeigt ein Pfeil auf einer waagrechten Farbskala an, wie effizient das Gebäude ist. Schwierig ist für Benutzer, dass es im Ausweis zwei Skalen gibt: eine für die bedarfsorientierten Angaben und eine für die Verbrauchswerte.

Der Verbrauchsausweis orientiert sich laut VPB am Energieverbrauch der Bewohner in den zurückliegenden drei Jahren und wird auf Basis der Heizkostenabrechnungen erstellt. Hier zählen die Gewohnheiten der Verbraucher: Wer beispielsweise viel unterwegs ist, heizt weniger, und eine vierköpfige Familie verbraucht auch mehr Energie als ein Zweipersonenhaushalt. Ein neuer Mieter oder ein Käufer könnten also nicht daraus schließen, dass die Werte auch für ihn gelten werden, so der VPB.

Für den Bedarfsausweis nimmt ein Fachmann die baulichen Bestandteile des Gebäudes und die Pläne unter die Lupe. Hierzu gehört auch, dass der Experte Empfehlungen für Sanierungen gibt, oder konkret sagt, warum es keine gibt. Das soll Käufern helfen, zu erkennen, wie viel Geld sie in das Gebäude investieren müssen.

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