Vermieter bleibt auf unwirtschaftlichen Nebenkosten sitzen

Düsseldorf (dpa/tmn) · Ein Vermieter darf nur angemessene und erforderliche Kosten auf Mieter umlegen. Auf unwirtschaftlichen Nebenkosten bleibt er sitzen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.

 Mieter müssen nicht alles hinnehmen: Auch bei den Nebenkosten gilt das Prinzip der Wirtschaftlichkeit. Foto: Jens Kalaene

Mieter müssen nicht alles hinnehmen: Auch bei den Nebenkosten gilt das Prinzip der Wirtschaftlichkeit. Foto: Jens Kalaene

Das Gericht gab mit seinem Urteil, auf das die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ hinweist, einem Mieter Recht. Dieser hatte sich unter anderem dagegen gewandt, dass der Vermieter die Kosten für einen Hausmeister in vollem Umfang in die Berechnung der Nebenkosten einbezogen hatte. Der Mieter behauptete, der Stundenlohn des Hausmeisters sei zu hoch. Außerdem hätte er nicht in Vollzeit beschäftigt werden müssen.

Das OLG hielt zwar den Stundenlohn von rund 11 Euro brutto für angemessen, nicht aber die Beschäftigung in Vollzeit. Der Vermieter habe daher das Gebot der Wirtschaftlichkeit verletzt, das auch für Nebenkosten gelte (Az.: I-24 U 115/12). Konkret kürzten die Richten die vom Vermieter in die Nebenkostenabrechnung eingestellten Hausmeisterkosten um zwei Drittel. Sie muss der Vermieter aus eigener Tasche zahlen.

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