Vermieter darf Grillen auf dem Balkon verbieten

München/Essen (dpa/tmn) · Bei hohen Temperaturen werfen viele ihren Grill gleich auf dem Balkon an. Das ist nicht unbedingt verboten. Es sei denn, in dem Mietvertrag steht etwas anderes.

 Der Vermieter kann das Grillen auf dem Balkon verbieten. Die Mieter müssen sich daran halten. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Der Vermieter kann das Grillen auf dem Balkon verbieten. Die Mieter müssen sich daran halten. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Grillen auf dem Balkon ist nicht per se verboten. Allerdings kann der Vermieter es im Mietvertrag untersagen. Mieter müssen sich dann an das Verbot halten, erklärt Verband bayerischer Wohnungsunternehmen mit Blick auf ein Urteil des Landgerichts Essen (Az.: 10 S 438/01).

Unabhängig davon müssen Mieter Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen: Wer diese mit Grill-Qualm belästigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss eine Geldbuße zahlen, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 5 Ss (OWi) 149/95).

Daher ist auch nachvollziehbar, dass Gerichte dem permanenten Grillen entgegentreten: Nach Ansicht des Amtsgerichts Bonn ist das Grillen von April bis September einmal im Monat erlaubt (Az.: 6 C 545/96). Das Landgericht Stuttgart sieht dagegen nur sechs Stunden pro Jahr als zulässig an (Az.: 10 T 359/96).

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