Vermieter darf neuen WG-Bewohner unter Umständen ablehnen

Berlin (dpa/tmn) · Wohngemeinschaften finden sich in der Regel nur für befristete Zeit zusammen. Deshalb dürfen die Bewohner auch Mitglieder austauschen. Der Vermieter kann jedoch aus wichtigen Gründen Bewerber ablehnen.

 Ist ein WG-Bewerber nicht solvent, kann er auch abgelehnt werden. Foto: Felix Kästle

Ist ein WG-Bewerber nicht solvent, kann er auch abgelehnt werden. Foto: Felix Kästle

Wohngemeinschaften sind in der Regel nicht auf Dauer angelegt. Daher haben die Bewohner ein Recht darauf, einzelne Mieter auszutauschen. Vermieter dürfen einen neuen WG-Mitbewohner allerdings aus wichtigem Grund ablehnen.

Die finanzielle Situation eines Mitbewohners kann ein solcher Grund sein. Das hat das Landgericht Berlin entschieden, berichtet die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mitrecht“ (Ausgabe 9/2016).

Im verhandelten Fall wollte eine Wohngemeinschaft zwei ihrer Zimmer an neue Mitglieder vergeben. Der Vermieter lehnte das aber ab. Er war der Meinung, die Wohngemeinschaft habe dazu kein Recht. Zudem sei eine der neuen Mieterinnen nicht solvent. Die Wohngemeinschaft wollte das nicht so einfach hinnehmen und zog vor Gericht.

Dort hatte sie nur teilweise Erfolg (Az.: 65 S 314/15): Eine Wohngemeinschaft habe das Recht, einzelne Mitglieder auszutauschen, befand das Gericht. Zwar müsse dem Vermieter dieser Austausch angezeigt werden. Dieser könne den Wechsel aber nur aus wichtigen Gründen ablehnen. Die Bonität der künftigen Mieter sei ein solcher Grund. Daher konnte der Vermieter in diesem Fall den Einzug der nicht solventen Mieterin ablehnen. Dass die andere Mietinteressentin solvent sei, ändere daran nichts.

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