Vermieter darf Öl des Mieters nicht verkaufen
Potsdam · Hat ein Mieter Heizöl auf dem Gelände des Vermieters zurückgelassen, ist der Vermieter verpflichtet, dieses für den Mieter zu verwahren. Das unterstreicht das Brandenburgische Oberlandesgericht in einem aktuellen Urteil (AZ: 3 U 122/09).
22.07.2016
, 20:42 Uhr
Im konkreten Fall verlangte ein Mieter Schadenersatz vom Ex-Vermieter, weil dieser ihm gehörendes Heizöl aus den auf dem Grundstück gelagerten Tanks entsorgt hatte. Der Vermieter hatte den Mieter nach Vertragsende nicht mehr auf das Grundstück gelassen. wbü