Vermieter dürfen Bewerbungsunterlagen nicht ewig aufheben

Berlin (dpa/tmn) · Von Ausweis-Kopie, über Schufa-Auskunft und Einkommensnachweis bis zur Mietschuldenfreiheitsbestätigung - bei einer Bewerbung um eine neue Wohnung überlässt man recht viele persönliche Daten dem potenziellen Vermieter. Wie lange darf er diese bei sich speichern?

 Manche Wohnungsinteressenten geben ganze Bewerbungsmappen ab, um ihre Chancen um die ersehnte Bleibe zu erhöhen. Vermieter dürfen die darin übermittelten Daten nicht unbegrenzt aufbewahren. Foto: Jens Schierenbeck

Manche Wohnungsinteressenten geben ganze Bewerbungsmappen ab, um ihre Chancen um die ersehnte Bleibe zu erhöhen. Vermieter dürfen die darin übermittelten Daten nicht unbegrenzt aufbewahren. Foto: Jens Schierenbeck

Wer sich um eine Wohnung bewirbt, muss dem Vermieter in der Regel einige Bewerbungsunterlagen geben. Der Vermieter darf die hierbei übermittelten Daten nur so lange aufbewahren, wie es für seine Geschäftszwecke erforderlich ist, so der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Erhält der Mietinteressent die Wohnung, darf der Vermieter die Bewerbungsunterlagen zu der Mieterakte hinzufügen. Dort kann sie auch noch für eine gewisse Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses bleiben. Erhält der Mietinteressent die Wohnung nicht, dann darf der Vermieter die Unterlagen nur so lange behalten, wie es für seine Auswahl erforderlich ist.

Spätestens wenn die Wohnung endgültig vermietet ist, muss er die Bewerbungsunterlagen vernichten oder dem Interessenten zurückgeben. Die Unterlagen dürfen nur dann länger aufbewahrt werden, wenn der Mieter dies beispielsweise für die Bewerbung für eine eventuell zukünftig frei werdende Wohnung ausdrücklich wünscht.

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