Vermieter muss Heizungsleitungen nicht regelmäßig prüfen

Berlin (dpa/tmn) · Ein Wasserrohrbruch verursacht oft große Schäden. Die Vermieter trifft daran aber keine Schuld. Sie sind nämlich nicht grundsätzlich zur Überprüfung der Heizungsleitungen verpflichtet.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Wasser- und Heizungsleitungen regelmäßig überprüfen zu lassen. Er muss daher in der Regel auch nicht für Schäden aufkommen, die an den Sachen des Mieters durch einen Wasserrohrbruch entstehen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Nur bei Anzeichen für einen drohenden Rohrbruch ist der Vermieter zu einer Überprüfung verpflichtet. Sollte er sie dann unterlassen, muss er dem Mieter seine Schäden ersetzen.

Auch die Gebäudeversicherung des Vermieters muss diese Schäden des Mieters in der Regel nicht ersetzen. Sie greift nur für Schäden, die am Gebäude oder etwa dem Fußboden entstehen. Hat der Mieter eine Hausratsversicherung, kommt diese aber für die Schäden an seinem Mobiliar auf.

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